Informationen und Dokumente
Zertifikate für die Marktkommunikation
Netzdaten / Netzanschluss
Zur diskriminierungsfreien Gewährleistung des Netzzuganges für alle Gaslieferanten wird ein aufwändiges Netznutzungsmanagement betrieben. Sie finden hier alle für eine Netznetzung erforderlichen Informationen und Dokumente.
Gasgrundversorgungsverordnung
Festlegung des Gasgrundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres diesen der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen und auf der Homepage zu veröffentlichen.
Grundversorger ist der Energieversorger, der zum Stichtag die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG innerhalb eines Versorgungsnetzes mit Energie versorgt.
Die Feststellung zum 01.07.2021 ergab die
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
als Grundversorger in der Stadt Verl für die Jahre 2022, 2023 und 2024.
Die Feststellung zum 01.07.2024 ergab die
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
als Grundversorger in der Stadt Verl für die Jahre 2025, 2026 und 2027.
Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KoV XIV