Umstellung von L-Gas auf H-Gas

Einige Gebiete in Nord- und Westdeutschland beziehen aktuell noch L-Gas, das hauptsächlich aus den Niederlanden stammt. Diese Ressource ist jedoch begrenzt und wird in absehbarer Zukunft erschöpft sein.

Um darauf frühzeitig zu reagieren, hat die deutsche Gaswirtschaft in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen Bundesnetzagentur begonnen, Deutschland allmählich auf H-Gas umzustellen. H-Gas hat einen höheren Energiegehalt und wird langfristig gesichert aus anderen Regionen bezogen. Als Netzbetreiber werden wir diesen Umstellungsprozess für unsere Region umsetzen.

Auf dieser Seite haben wir für Sie als Kundin oder Kunde der Stadtwerke Verl zusammengestellt, was die Ergasumstellung für Sie konkret bedeutet.

Das Wichtigste auf einen Blick

✔ Ihre Gasversorgung bleibt während der Umstellungsphase jederzeit gesichert.

✔ Die Umstellung auf das neue H-Gas hat keinen Einfluss auf Ihre aktuellen Heizkosten.

✔ Die Gasumstellung wird von uns durchgeführt und ist für Sie kostenlos.

So verläuft die Umstellung

Aufgrund des höheren Energiegehalts und Brennwerts von H-Gas müssen sämtliche Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie im Versorgungsgebiet an die neue Gasqualität angepasst werden. Diese Anpassung ist unerlässlich, um eine sichere Nutzung von Geräten wie Heizungen, Gasherden und -thermen zu gewährleisten. Hierbei werden an allen Brennern der Gasgeräte die Gasdüsen ausgetauscht. Dies übernehmen von uns beauftragte Fachfirmen, die mindestens zweimal zu Ihnen nach Hause kommen müssen.

Prozessgrafik Ablauf der Besuche (Erläuterung im nachfolgenden Dropdown)

Anfangs wird ein von uns beauftragter Techniker ermitteln, welche Geräte Sie zu Hause verwenden, und den genauen Bedarf für die Umrüstung erfassen. Dadurch gewährleisten wir, dass bei der Anpassung der Geräte alle erforderlichen neuen Komponenten und Werkzeuge vorhanden sind und die Umstellung reibungslos erfolgen kann.

Der Monteur führt die technische Anpassung Ihrer Geräte an die energiereichere H-Gasqualität durch. Dies beinhaltet beispielsweise den Austausch von Düsen und anderen Komponenten oder die Anpassung Ihres Brenners an das neue H-Gas. Dies wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht. Wir werden den genauen Termin für die Anpassung rechtzeitig schriftlich ankündigen.

Die Überprüfung der Geräteerfassung und -anpassung erfolgt durch unabhängige Stichproben: Dafür setzen wir bei zehn Prozent unserer Kunden und Kundinnen einen dritten Besuch an. Diese gezielten Qualitätskontrollen sind gemäß des technischen Regelwerks der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) verpflichtend. Auch diesen Termin teilen wir Ihnen im Voraus schriftlich mit.

Erklärvideo zur Gasumstellung

Wann starten wir?

Angesichts der bevorstehenden Umstellung von etwa fünf Millionen weiteren Haushalten, Betrieben und der Industrie in Deutschland auf H-Gas ist eine präzise Planung entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Deshalb sind wir, die Gemeindewerke Steinhagen, in engem Kontakt mit den Übertragungsnetzbetreibern. Diese planen gemeinsam mit der Bundesnetzagentur die Termine für die Erdgasumstellung im übergeordneten Netzentwicklungsplan. Aktuell ist die Erhebung der Geräte von Februar bis September 2025 geplant. Der Umschalttermin, an dem Ihr Wohnort von L- Auf H-Gas umgestellt wird, ist der 22.09.2026. Die Geräteanpassung erfolgt je nach Gerät vor oder nach diesem Termin im Zeitraum von Mai bis Dezember 2026.

Ihr Beitrag

Sie können aktiv dazu beitragen, dass die Umstellung reibungslos verläuft. Stellen Sie dazu bitte sicher, dass Sie zu den vereinbarten Terminen zu Hause sind und die Monteure einen ausreichenden Zugang zu Ihren Gasgeräten erhalten. Sie unterstützen uns maßgeblich, wenn Sie unserer beauftragten Fachfirma rechtzeitig Zugang zu all Ihren Gasgeräten gewähren. Selbstverständlich können sich die Monteure entsprechend ausweisen.

Damit niemand unbefugt Zugang zu Ihrem Zuhause erhält, senden wir Ihnen zusammen mit dem Terminvorschlag einen Zutrittscode (PIN). Dieser ist nur Ihnen und uns bekannt, um Sie für dem Zutritt Unbefugter zu schützen. Im Zweifelsfall bleiben Sie kritisch und erkundigen Sie sich bei uns bezüglich der Rechtmäßigkeit des Besuchs.

Zudem sollten Sie im Voraus Ihre Gasgeräte auf mögliche Mängel prüfen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle erheblicher Mängel oder Defekte an Ihren Gasgeräten oder der Inneninstallation, die während der Umstellung festgestellt werden, diese auf eigene Kosten durch einen Installateur reparieren lassen müssen. Weitere Details finden Sie in unseren FAQ.

Bitte helfen Sie mit!

Sie brauchen an nichts weiter zu denken. Wir informieren Sie rechtzeitig zu allen notwendigen Maßnahmen.

In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass unsere Datensätze zum Eigentümer des Wohnobjekts nicht mehr aktuell sind. Sollte dies eintreten, kommen wir auf Sie zu und bitten Sie das folgende Formular zur Ermittlung des Eigentümers auszufüllen:

Eigentümerermittlung zur Erdgasumstellung.pdf

Kostenzuschüsse

In der Regel sind Ihre Gasgeräte problemlos auf das H-Gas anpassbar. Möchten Sie jedoch lieber ein neues Gerät vor der Anpassung installieren, stimmen Sie dies bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Sie zu geeigneten Geräte beraten, die nicht mehr angepasst werden müssen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie dabei Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € gemäß § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes für solche Geräte. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Damit Sie einen Zuschuss gemäß § 19a Absatz 3 EnWG erhalten können, muss das neue Gerät nach Erhalt des Erstinfoanschreibens installiert sein, jedoch vor dem Schalttermin.

Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden.

Zudem ist entscheidend, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Geräts in jedem Fall vor der geplanten Anpassung Ihres Altgeräts stattfinden. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab schriftlich bestätigen, dass das auszutauschende Altgerät ordnungsgemäß verwendet wird und in Deutschland zugelassen ist.

Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt.:

Antrag_Kostenerstattung.pdf

Bitte senden Sie den unterzeichneten Antrag an mru@sw-verl.de.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ihr Gasgerät technisch nicht an das neue H-Gas angepasst werden kann (Nichtanpassbarkeit des Altgeräts). Dies tritt beispielsweise ein, wenn das Gerät starke technische Mängel hat und nicht weiter betrieben werden darf oder es in Deutschland nicht zugelassen ist. Sollten wir einen solchen Fall bei der Bestandsaufnahme Ihrer Geräte feststellen, informieren wir Sie darüber gesondert. Dann müssen Sie sich um die Anschaffung eines neuen Geräts kümmern. Unter bestimmten Umständen steht Ihnen dabei eine zusätzliche Kostenerstattung von bis zu 500 € gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung zu.

Bitte kontaktieren Sie uns in solchen Situationen. Wir beraten Sie gern zu den weiteren Schritten.

Für eine Kostenerstattung gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) muss ihr altes Gasgerät grundsätzlich ein Heizgerät für den häuslichen Gebrauch oder einen vergleichbaren Zweck sein. Je nach Alter Ihres ausgetauschten Altgeräts (berechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie zusätzlich folgende Ansprüche auf Kostenerstattung:

  • 500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
  • 250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
  • 100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.

Alle Voraussetzungen gemäß § 19a Absatz 3 EnWG müssen weiterhin erfüllt sein. Es können keine weiteren Kosten erstattet werden.

Ein Formular für den Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt:

Antrag_Kostenerstattung.pdf

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an mru@sw-verl.de.

Downloads

Sie haben noch Fragen?

In unseren FAQ haben wir für Sie hier die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Bei weiteren Anliegen, kontaktieren Sie uns gern persönlich:

Unsere Hotline erreichen Sie montags bis freitags von 08:30 bis 18:00 Uhr: 05246 50306-476.

Oder senden Sie uns eine Mail an mru@sw-verl.de.

Allgemeine Infos

In Deutschland werden die zwei Gasarten L-Gas und H-Gas verwendet. Der Unterschied zwischen beiden liegt in ihrer chemischen Zusammensetzung und dem Energiegehalt. L-Gas steht für „low“, während H-Gas für „high“ steht. H-Gas hat mit ca. 11,5 kWh/m³ im Vergleich zu L-Gas mit 10 kWh/m³ einen höheren Brennwert.

Bisher bezogen Erdgaskunden in Deutschland entweder L-Gas oder H-Gas. Die Stadtwerk Verl GmbH lieferte hauptsächlich L-Gas, das vor allem aus den Niederlanden stammt. Doch da diese Quellen bald versiegen werden, ist eine Umstellung auf H-Gas unvermeidlich. Der Unterschied der Gasarten liegt in ihrer Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Daher müssen Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen angepasst werden, um weiterhin zuverlässig zu funktionieren.

Das Projekt ist in mehrere Phasen unterteilt. Im ersten Quartal 2025 ist die Erfassung der Gasgeräte geplant. Darauf folgt im Jahr 2026 die Umstellung auf H-Gas sowie die dazugehörige Qualitätssicherung. Das gesamte Projekt wird Ende 2026 abgeschlossen sein.

Nein, das Netzgebiet der Stadtwerk Verl GmbH ist nicht die einzige betroffene Region. Aktuell werden ca. 23 % aller deutschen Haushalte sowie Teile der regionalen Industrie mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. All diese sind von der Umstellung betroffen, voraussichtlich etwa 4,5 Gaskunden deutschlandweit. Die Umstellung wird nicht in allen Netzgebieten gleichzeitig vorgenommen, sondern unterteilt und schrittweise vorgenommen. Dies folgt einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbartem Plan. Die betroffenen Gebiete sind vor allem in Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfale, die Region Mittelhessen sowie Teile von Sachsen-Anhalt.

Geräte

Die meisten Gasgeräte sind aus technischen Gründen speziell für die Gasart eingestellt, die sie verwenden. Dies gewährleistet einen sicheren und effizienten Betrieb. Wenn sich die Gasart ändert, muss auch das Gerät entsprechend angepasst werden. Andernfalls besteht die Gefahr von Beschädigungen oder Zerstörungen des Geräts sowie potenziellen Risiken für den Betriebsort oder den Betreiber. Es gibt zwar einige Geräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können, wie beispielsweise adaptive Gasthermen, die sich automatisch anpassen können. Diese sind jedoch die Ausnahme. Falls ein solches Gerät im Haushalt vorhanden ist, wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der notwendigen Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.

In den meisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte möglich. Die beauftragten Fachfirmen treffen diese Beurteilung anhand der geltenden technischen Vorschriften. Falls eine Anpassung nicht durchführbar ist, wird der Kunde separat informiert, und das weitere Vorgehen wird in Absprache mit ihm festgelegt. In der Regel tritt dies bei sehr alten Gasgeräten auf.

Nein, es ist nicht möglich. Wenn ein Betreiber sich weigert, Gasgeräte anpassen zu lassen, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den gesamten Gasanschluss zu sperren. Ein Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen kann Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Geräts bis hin zur Gefährdung des Betriebsorts oder des Betreibers verursachen.

Nach Abschluss der durchgeführten Erhebung wird dem Kunden eine Benachrichtigung über seine Geräte zugesandt. Im Falle, dass ein Geräteaustausch erforderlich ist, wird dieser vom Anlagenbetreiber selbst durchgeführt.

Kosten

Sofern das Gerät anpassungsfähig ist und keine Wartungsmängel aufweist, entstehen dem Kunden keine direkten Kosten. Die Kosten für die Erhebung, Anpassung und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen werden vom Netzbetreiber übernommen und später deutschlandweit auf alle Gaskunden umgelegt. Diese Kosten sind daher in den Netzentgelten enthalten.

Die Kosten für die Organisation und Durchführung der Umstellung werden vom örtlichen Netzbetreiber übernommen. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung von L- auf H-Gas werden gemäß den Bestimmungen des § 19a EnWG bundesweit auf alle betroffenen Gaskunden umgelegt.

Normalerweise bleibt der Energiebezug preislich stabil, da die Abrechnung pro Kilowattstunde erfolgt. Das „neue“ Gas hat einen höheren Brennwert, sodass mit weniger Volumen mehr Kilowattstunden geliefert werden. Dadurch werden weniger Kubikmeter auf dem Gaszähler angezeigt. Die Verbrauchsmengen, die in Kilowattstunden abgerechnet werden, werden sich daher nicht signifikant ändern.

Ablauf

Alle von der Stadtwerk Verl GmbH beauftragten Unternehmen sind mit entsprechenden Legitimationsnachweisen ausgestattet. Die Monteure können sich mit einem Lichtbildausweis der Stadtwerk Verl GmbH identifizieren. Zusätzlich erhalten Sie vor jedem Termin ein Terminankündigungsschreiben mit einem individuellen Zugangscode, der nur Ihnen und dem Monteur bekannt ist. Unsere Monteure werden sich unaufgefordert bei Ihnen ausweisen. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, bitten wir Sie dringend, unsere Hotline anzurufen, bevor Sie die Person in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 05246 50306-476.

Wir informieren Sie vor Beginn der Erhebung oder Anpassung über den Zeitraum durch ein allgemeines Informationsschreiben. Darüber hinaus erhalten Sie rechtzeitig und unaufgefordert eine schriftliche Terminankündigung von uns.

Im Rahmen der Gasumstellung sind in der Regel zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur notwendig. Beim ersten Besuch wird eine Erhebung durchgeführt, bei der alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden, um ihre technischen Daten zu erfassen. Beim zweiten Besuch erfolgt die Anpassung der Geräte an die zukünftige Gasart. In einigen Fällen kann eine zusätzliche Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient dazu, alle durchgeführten Arbeiten zu überprüfen.

Ohne die Erhebung und technische Anpassung können Gasgeräte, die bisher mit L-Gas betrieben wurden, nicht sicher auf H-Gas umgestellt werden. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr von Explosionen oder Kohlenmonoxidvergiftungen. Falls bis zum geplanten Schalttermin Ihre Gasgeräte nicht angepasst werden konnten, müssen wir aus Sicherheitsgründen Ihren Gasanschluss sperren.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation, damit wir die Gasumstellung reibungslos durchführen können und Sie Ihre Gasgeräte auch zukünftig sicher betreiben können.

Die Erhebung umfasst die Erfassung aller relevanten Eigenschaften der Gasgeräte, um eine optimale Planung und Vorbereitung für die spätere Anpassung zu gewährleisten. Während der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise beeinträchtigt.

Die Erhebung eines einzelnen Geräts dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten.

Während der Anpassung werden die Geräte für die neue Gasart umgerüstet. Dies beinhaltet in den meisten Fällen den Austausch einer oder mehrerer Düsen im Gerät sowie die anschließende Einstellung des Brenners. Der Umfang der Anpassungsarbeiten variiert je nach Gerätetyp. Zum Beispiel hat die Art des Geräts einen Einfluss auf die Anzahl der zu ersetzenden Düsen und die einzustellenden Regelarmaturen.

In der Regel dauert die Anpassung eines Geräts weniger als eine Stunde. In einigen Ausnahmefällen kann die Anpassung je nach Gerätetyp jedoch etwas länger dauern.

Gesetzliche Vorgaben

In den kommenden Jahren wird die Erdgasversorgung im Netzgebiet der Gemeindewerke Steinhagen GmbH von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Um sicherzustellen, dass Ihre Gasgeräte nach der Umstellung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben werden können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt oder Betrieb erfassen (Erhebung). Anschließend erfolgt die technische Anpassung. Dies ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich. Daher bitten wir um Zugang zu Ihren Räumlichkeiten.

Ja, bitte! Unser Monteur benötigt unbedingt Zugang zu Ihrer Wohnung, um die Erhebung und Anpassung durchzuführen. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

„Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.“

Bei der Erfassung der Gerätedaten (Erhebung) werden verschiedene Informationen benötigt, darunter:

  • Angaben zum Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung und ähnliches
  • Fotos des Typenschilds sowie des Geräts selbst (zur Dokumentation der erfassten Daten)
  • Abgasmessungen im Teil- und Vollastbetrieb (zur Überprüfung der Geräteeinstellungen)

Optional können Sie uns auch Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, um Sie bei zeitkritischen Terminen (Anpassung) besser erreichen zu können (freiwillige Angaben).

Den Link zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, kurz Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), finden Sie hier: Link zur NDAV.

Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie unter: Link zur Kooperationsvereinbarung Gas.

Service

In solchen Fällen bitten wir Sie, sich mit den Mitarbeitern unseres Erdgasbüros in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 05246 50306-476.

Kontakt zur Erdgasumstellung

*“ zeigt erforderliche Felder an

Zwecks Kontaktaufnahme für einen Termin mit Ihnen geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Tel.:05246 50306-444
Fax:05246 50306-499
WhatsApp:0151 65477867

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.:08:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.:14:00 - 17:00 Uhr