Gaspreisanpassung zum 01.10.2022 aufgrund Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage
Was ist die Gasbeschaffungsumlage?
Die Bundesregierung hat von ihrer Befugnis des Energiesicherungsgesetzes (§ 26 EnSiG) Gebrauch gemacht und mit der neuen Gaspreisanpassungsverordnung Regelungen erlassen, wonach die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen den Gasimporteuren im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen erstattet und in Form der sogenannten Gasbeschaffungsumlage weitergegeben werden können. Übergreifendes Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Bei der nun beschlossenen Umlage nach Energiesicherungsgesetz § 26 EnSiG erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die diese Kosten an ihre Kunden weitergeben können. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Die § 26 EnSiG-Umlage soll damit eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern erlauben. Weitere Ausführungen für die Gründe und das Verhältnis zum gesetzlichen Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG finden sich auch in dem Fragen-Antworten-Katalog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.html). Mit der Umlage werden die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden umgelegt. Die Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein und ist zeitlich bis zum 01.04.2024 begrenzt. Durch die lange Laufzeit wird die Möglichkeit geschaffen, die Höhe der Umlage über diesen Zeitraum zu verteilen und damit zu begrenzen.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Ab wann und wie lange müssen die Umlagen gezahlt werden?
Beide Umlagen können erstmals für den Oktober 2022 erhoben werden. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher werden viele Energieversorger gezwungen sein, ihren Kunden die Umlage mit einer Preisänderung weiterzugeben.
Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 01.10.22 bis zum 01.04.25 erhoben.
Die Gasbeschaffungsumlage wird nach derzeitigem Stand vom Markgebietsverantwortlichen gegenüber den Bilanzkreisverantwortlichen vom 01.10.22 bis zum 30.09.24 erhoben.
Die Weitergabe der Umlagen durch die Energieversorgungsunternehmen an die Endkunden ist bisher nicht ausdrücklich geregelt und kann davon abweichen.
Wie hoch sind die Umlagen?
Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage beträgt aktuell 2,419 ct/kWh (netto) und wurde am 15. August 2022 von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht. Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage wird regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen nach oben als auch für Preissenkungen.
Die Höhe der Gasspeicherumlage beträgt aktuell 0,059 ct/kWh (netto). Die Höhe der festgelegten Gasspeicherumlage wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden. Zwischen zwei Anpassungen sollen jedoch grundsätzlich drei Monate liegen. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Allerdings gilt das für Preisanpassungen nach oben und nach unten.
Wie oft werden die Gaspreise für Endkunden geändert?
Es gibt mehrere Faktoren, die den Gaspreis beeinflussen. Bereits im vergangenen Jahr sind die Preise für Gas an den Großhandelsmärkten gestiegen. Gründe für die Preisanstiege waren unter anderem der ungewöhnlich lange Winter und die weltweit gestiegene Nachfrage nach Erdgas im Zuge der konjunkturellen Erholung nach der Corona-Pandemie. Seit dem Krieg in der Ukraine ist der Druck auf die Gaspreise weiter enorm gestiegen. Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Zum Teil müssen sie mehr als das Fünffache für Energie bezahlen als noch Anfang 2021. Das kann dazu führen, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Gaseinkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen.
Neben dem Gaseinkauf sind Netzentgelte, staatlich induzierte Umlagen und Steuern Bestandteil des Gaspreises. In den letzten Jahren änderten sich diese über das Jahr kaum, so dass die Endkundenpreise stabil waren. Vor allem durch die beiden neuen, volatilen Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten ist es wahrscheinlich, dass Kunden nun mehrfach im Jahr mit Gaspreisänderungen konfrontiert werden müssen.
Was können Kunden tun, um Ihre Energierechnung zu vermindern?
Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Jeder Kunde kann hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten: vom Industrieunternehmen bis zum einzelnen Bürger. Die Online-Plattformen www.ganz-einfach-energiesparen.de oder www.energiewechsel.de helfen Ihnen mit Tipps und Tricks, wie Sie schnell und einfach im Alltag Energie sparen können oder Maßnahmen, die sich im Haus oder der Wohnung mit überschaubarem Aufwand umsetzen lassen. Über ausgewählte Suchportale finden Privat- wie Gewerbekunden die relevanten Förderprogramme und Beratungsangebote.
Erhöhen sich die Abschläge für die Gaslieferung?
Nein – Die Bundesregierung hat bereits eine Mehrwertsteuersenkung für die Gaslieferung in Aussicht gestellt. Unter Berücksichtigung dieser Reduzierung und der generellen Verbrauchsreduzierung erachten wir Ihre Abschlagshöhe als ausreichend. Falls eine Abschlagsanpassung notwendig wird, werden wir Sie in einem separaten Schreiben informieren.
Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht mehr bezahlen kann?
Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich zeitnah bei uns. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen.
Ebenso sollten die betroffenen Personen rechtzeitig mit ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam Lösungen zu suchen.
Direktkontakt
Auf einen Blick
- Gründungsjahr: 2013
- Geschäftsführer:
Stefan Lütgemeier &
Dennis Banze - ca. 3.350 Strom- und Gaskunden
(Stand Juni 2021) - ca. 5.250 Wasserkunden
(Stand Juni 2021) - ca. 300 Fernwärmekunden
(Stand Juni 2021) - Versorgungsangebot:
Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser - Lokales Engagement vor Ort
Störungsmeldung
Für Strom: 0800 4112244
Für Gas: 05246 50306-111
Für Wasser: 05242 923-280
Für Fernwärme:
Montags-Donnerstags
08.30 – 17:00 Uhr
Freitags
08:30 – 12:30 Uhr
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Zu anderen Zeiten:
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