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Frau läuft vor Steuerdokument mit Armen und Beinen davon.

Mehrwertsteuerveränderung zum 01.04.2024

Den Medien ist aktuell zu entnehmen das die befristete Mehrwertsteuersenkung auf die Belieferung mit Erdgas und Wärme zum 31.03.2024 ausläuft. Demnach beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 Prozent.

Wir als  Energielieferant sind dazu verpflichtet, die damit verbundenen Änderungen umzusetzen.  Hiermit möchten wir Ihnen exemplarisch darstellen, was die Änderungen für Ihren Abschlag bedeuten können. Anhand dieser Beispielsrechnung können Sie auch Ihre Abschlagsänderung nachrechnen. Es können aber kleine Rundungsdifferenzen bestehen.

Beispielsrechnung:

Vor der Mehrwertsteuerveränderung:

Bisheriger Abschlag (Netto):                                                                               100,00 €
Anteil Mehrwertsteuer (01.01. – 31.03.2024):                                                    7,00 €
Bisheriger Abschlag (Netto):                                                                               107,00 €

Nach der Mehrwertsteuerveränderung (ab dem 01.04.2023):

Neuer Abschlag (Netto):                                                                                        100,00 €
Anteil Mehrwertsteuer (01.04. – 31.12.2024):                                                    19,00 €
Neuer Abschlag (Brutto):                                                                                       119,00 €

Veränderung des Abschlages:                                                                                 12,00 €               (11,21 %)

Umrechnung: (Bisheriger Abschlag / 1,07) x 1,19 = Neuer Abschlag Brutto

Diese Anpassung des Abschlages hat keine Auswirkung auf den gültigen Tarifpreis.

Für Fragen und Anmerkungen erreichen Sie uns zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten unter: 05246/50306-444.