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Zwei Personen halten einen Plan in der Hand und schauen sich diesen an

Hauswasserzähler

NUR DAS WASSER ZÄHLT!

Wie genau funktioniert ein Wasserzähler?
Jährlich baut WVV viele Wasserzähler ein. Bloß, wie funktionieren Wasserzähler überhaupt genau. Erfahren Sie hier mehr!

Gut zu wissen: Fakten über Was­ser­zähler

In jedem Haus gibt es einen oder sogar mehrere Wasserzähler. Sie zeigen an, wie viel Wasser in Kubikmetern (m³) durch die Leitung geflossen ist. In Deutschland gibt es geschätzt rund 45 Mio. zugelassene und geeichte Wasserzähler. Wichtig ist, einen Wasserzähler auszuwählen, der zum Wasserverbrauch passt.

Welche Arten gibt es?

Es gibt mehrere Arten von Wasserzählern: Flügelradzähler, Ringkolkenzähler, Woltmannzähler und Verbundzähler.

Für Sie interessant sind die Flügelradwasserzähler. Sie werden in Ein- und Mehrfamilienhäusern eingebaut und sind für Nenndurchflüsse bis 15 m³ pro Stunde konzipiert.

Was passiert mit dem ausgebauten Wasserzählern?

Bauen wir einen Wasserzähler aus, zum Beispiel weil er defekt oder die Eichung nicht mehr gültig ist, dann landet das „gute Stück“ nicht etwa auf dem Müll. Stattdessen geht es für den Wasserzähler zurück – in die Zählerwerkstatt. Dort wird er in seine Einzelteile zerlegt. Defekte und verschlissene Teile werden ausgemustert. Teile, die noch funktionstüchtig sind, werden gesäubert und gesammelt. Sie kommen wieder zum Einsatz – wenn unsere Spezialisten neue Zähler zusammenbauen. Dabei wird ganz besonders auf die Hygiene geachtet.

Grundsätzlich werden so nicht nur Kosten gespart, sondern auch die Umwelt geschont!

Alle Wasserzähler müssen geeicht sein!

Alle Wasserzähler müssen laut Eichgesetz zugelassen und amtlich geeicht sein. Die Eichung eines Wasserzählers (Kaltwasser) ist sechs Jahre lang gültig. Die Eichung kann mit einem Stichprobenverfahren mehrmals um jeweils drei Jahre verlängert werden. So kann der Verschleiß nicht zu Fehlmessungen führen. Und wir als Ihr Wasserversorger können sicherstellen, dass die Messergebnisse immer innerhalb der gesetzlich erlaubten Abweichungen liegen.

Wasserversorger ist verantwortlich

Der Wasserversorger ist verantwortlich für den Wasserzähler. Wir tragen alle Kosten für den Einbau und den Austausch, sollte Ihr Gerät einmal defekt sein. Damit ist der Hausanschluss mit Zähler, Absperreinrichtungen und Verschraubungen Eigentum des Wasserversorgers. Für alle Installationen hinter dem Wasserzähler trägt der Hauseigentümer aber die Verantwortung!

Neues Eichrecht seit dem 1. Januar 2015

Zum 1. Januar 2015 wurde das Mess- und Eich­gesetz ge­ändert. Einige Ände­rungen be­treffen die Ver­wendung von Mess­werten.

Messwerte werden ins­be­sondere dort ver­wendet, wo eine Ab­rechnung erfolgt, also auch beim Wasser.

Daher ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: Jeder Mess­wer­te­ver­wender un­terliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eich­gesetz einer Kon­troll­pflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Mög­lich­keiten zu ver­ge­wissern, dass das Messgerät die ge­setz­lichen An­for­de­rungen einhält und sich vom Mess­ge­rä­te­ver­wender be­stätigen zu lassen, dass er seine Ver­pflich­tungen erfüllt.

Die von uns ein­ge­setzten Mess­geräte er­füllen die ge­setz­lichen An­for­de­rungen und wir er­füllen die für Mess­ge­rä­te­ver­wender be­ste­henden Ver­pflich­tungen.

Die ent­spre­chende Er­klärung können Sie down­loaden Bestätigung über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach §§ 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messgeräten (PDF)