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Erdgasumstellung

Einige Gebiete in Nord- und Westdeutschland beziehen aktuell noch L-Gas, das hauptsächlich aus den Niederlanden stammt. Diese Ressource ist jedoch begrenzt und wird in absehbarer Zukunft erschöpft sein.

Um darauf frühzeitig zu reagieren, hat die deutsche Gaswirtschaft in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen Bundesnetzagentur begonnen, Deutschland allmählich auf H-Gas umzustellen. H-Gas hat einen höheren Energiegehalt und wird langfristig gesichert aus anderen Regionen bezogen. Als Netzbetreiber werden wir diesen Umstellungsprozess für unsere Region umsetzen.

Auf dieser Seite haben wir für Sie als Kundin oder Kunde der Stadtwerke Verl zusammengestellt, was die Ergasumstellung für Sie konkret bedeutet.

Das Wichtigste auf einen Blick

✔ Ihre Gasversorgung bleibt während der Umstellungsphase jederzeit gesichert.

✔ Die Umstellung auf das neue H-Gas hat keinen Einfluss auf Ihre aktuellen Heizkosten.

✔ Die Gasumstellung wird von uns durchgeführt und ist für Sie kostenlos.

So verläuft die Umstellung

Aufgrund des höheren Energiegehalts und Brennwerts von H-Gas müssen sämtliche Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie im Versorgungsgebiet an die neue Gasqualität angepasst werden. Diese Anpassung ist unerlässlich, um eine sichere Nutzung von Geräten wie Heizungen, Gasherden und -thermen zu gewährleisten. Hierbei werden an allen Brennern der Gasgeräte die Gasdüsen ausgetauscht. Dies übernehmen von uns beauftragte Fachfirmen, die mindestens zweimal zu Ihnen nach Hause kommen müssen.

Prozessgrafik Ablauf der Besuche (Erläuterung im nachfolgenden Dropdown)

1. Besuch: die Geräteerhebung

Anfangs wird ein von uns beauftragter Techniker ermitteln, welche Geräte Sie zu Hause verwenden, und den genauen Bedarf für die Umrüstung erfassen. Dadurch gewährleisten wir, dass bei der Anpassung der Geräte alle erforderlichen neuen Komponenten und Werkzeuge vorhanden sind und die Umstellung reibungslos erfolgen kann.

2. Besuch: die Geräteanpassung

Der Monteur führt die technische Anpassung Ihrer Geräte an die energiereichere H-Gasqualität durch. Dies beinhaltet beispielsweise den Austausch von Düsen und anderen Komponenten oder die Anpassung Ihres Brenners an das neue H-Gas. Dies wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht. Wir werden den genauen Termin für die Anpassung rechtzeitig schriftlich ankündigen.

3. Besuch: die Qualitätssicherung

Die Überprüfung der Geräteerfassung und -anpassung erfolgt durch unabhängige Stichproben: Dafür setzen wir bei zehn Prozent unserer Kunden und Kundinnen einen dritten Besuch an. Diese gezielten Qualitätskontrollen sind gemäß des technischen Regelwerks der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) verpflichtend. Auch diesen Termin teilen wir Ihnen im Voraus schriftlich mit.

Erklärvideo zur Gasumstellung

Wann starten wir?

Angesichts der bevorstehenden Umstellung von etwa fünf Millionen weiteren Haushalten, Betrieben und der Industrie in Deutschland auf H-Gas ist eine präzise Planung entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Deshalb sind wir, die Gemeindewerke Steinhagen, in engem Kontakt mit den Übertragungsnetzbetreibern. Diese planen gemeinsam mit der Bundesnetzagentur die Termine für die Erdgasumstellung im übergeordneten Netzentwicklungsplan. Aktuell ist die Erhebung der Geräte von Februar bis September 2025 geplant. Der Umschalttermin, an dem Ihr Wohnort von L- Auf H-Gas umgestellt wird, ist der 22.09.2026. Die Geräteanpassung erfolgt je nach Gerät vor oder nach diesem Termin im Zeitraum von Mai bis Dezember 2026.

Ihr Beitrag

Sie können aktiv dazu beitragen, dass die Umstellung reibungslos verläuft. Stellen Sie dazu bitte sicher, dass Sie zu den vereinbarten Terminen zu Hause sind und die Monteure einen ausreichenden Zugang zu Ihren Gasgeräten erhalten. Sie unterstützen uns maßgeblich, wenn Sie unserer beauftragten Fachfirma rechtzeitig Zugang zu all Ihren Gasgeräten gewähren. Selbstverständlich können sich die Monteure entsprechend ausweisen.

Damit niemand unbefugt Zugang zu Ihrem Zuhause erhält, senden wir Ihnen zusammen mit dem Terminvorschlag einen Zutrittscode (PIN). Dieser ist nur Ihnen und uns bekannt, um Sie für dem Zutritt Unbefugter zu schützen. Im Zweifelsfall bleiben Sie kritisch und erkundigen Sie sich bei uns bezüglich der Rechtmäßigkeit des Besuchs.

Zudem sollten Sie im Voraus Ihre Gasgeräte auf mögliche Mängel prüfen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle erheblicher Mängel oder Defekte an Ihren Gasgeräten oder der Inneninstallation, die während der Umstellung festgestellt werden, diese auf eigene Kosten durch einen Installateur reparieren lassen müssen. Weitere Details finden Sie in unseren FAQ.

Bitte helfen Sie mit!

Sie müssen an nichts denken

Sie brauchen an nichts weiter zu denken. Wir informieren Sie rechtzeitig zu allen notwendigen Maßnahmen.

In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass unsere Datensätze zum Eigentümer des Wohnobjekts nicht mehr aktuell sind. Sollte dies eintreten, kommen wir auf Sie zu und bitten Sie das folgende Formular zur Ermittlung des Eigentümers auszufüllen: Eigentümerermittlung zur Erdgasumstellung (PDF)

Kostenzuschüsse

In der Regel sind Ihre Gasgeräte problemlos auf das H-Gas anpassbar. Möchten Sie jedoch lieber ein neues Gerät vor der Anpassung installieren, stimmen Sie dies bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Sie zu geeigneten Geräte beraten, die nicht mehr angepasst werden müssen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie dabei Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € gemäß § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes für solche Geräte. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ihr Gasgerät technisch nicht an das neue H-Gas angepasst werden kann (Nichtanpassbarkeit des Altgeräts). Dies tritt beispielsweise ein, wenn das Gerät starke technische Mängel hat und nicht weiter betrieben werden darf oder es in Deutschland nicht zugelassen ist. Sollten wir einen solchen Fall bei der Bestandsaufnahme Ihrer Geräte feststellen, informieren wir Sie darüber gesondert. Dann müssen Sie sich um die Anschaffung eines neuen Geräts kümmern. Unter bestimmten Umständen steht Ihnen dabei eine zusätzliche Kostenerstattung von bis zu 500 € gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung zu.

Kostenerstattung nach § 19a Absatz 3 EnWG

Damit Sie einen Zuschuss gemäß § 19a Absatz 3 EnWG erhalten können, muss das neue Gerät nach Erhalt des Erstinfoanschreibens installiert sein, jedoch vor dem Schalttermin.

Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden.

Zudem ist entscheidend, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Geräts in jedem Fall vor der geplanten Anpassung Ihres Altgeräts stattfinden. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab schriftlich bestätigen, dass das auszutauschende Altgerät ordnungsgemäß verwendet wird und in Deutschland zugelassen ist.

Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt.:

Bitte senden Sie den unterzeichneten Antrag an mru@sw-verl.de.

Bitte kontaktieren Sie uns in solchen Situationen. Wir beraten Sie gern zu den weiteren Schritten.

Kostenerstattung gemäß § 1 Absatz 1

Für eine Kostenerstattung gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) muss ihr altes Gasgerät grundsätzlich ein Heizgerät für den häuslichen Gebrauch oder einen vergleichbaren Zweck sein. Je nach Alter Ihres ausgetauschten Altgeräts (berechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie zusätzlich folgende Ansprüche auf Kostenerstattung:

  • 500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
  • 250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
  • 100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.

Alle Voraussetzungen gemäß § 19a Absatz 3 EnWG müssen weiterhin erfüllt sein. Es können keine weiteren Kosten erstattet werden.

Ein Formular für den Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt:

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an mru@sw-verl.de.

Sie haben noch Fragen?

Auf unserer FAQ Seite haben wir für Sie hier die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Bei weiteren Anliegen, kontaktieren Sie uns gern persönlich:

Unsere Hotline erreichen Sie montags bis freitags von 08:30 bis 18:00 Uhr: 05246 50306-476.

Oder senden Sie uns eine Mail an mru@sw-verl.de.

Kontakt zur Erdgasumstellung

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