Erdgasumstellung
Einige Gebiete in Nord- und Westdeutschland beziehen aktuell noch L-Gas, das hauptsächlich aus den Niederlanden stammt. Diese Ressource ist jedoch begrenzt und wird in absehbarer Zukunft erschöpft sein.
Um darauf frühzeitig zu reagieren, hat die deutsche Gaswirtschaft in enger Zusammenarbeit mit der staatlichen Bundesnetzagentur begonnen, Deutschland allmählich auf H-Gas umzustellen. H-Gas hat einen höheren Energiegehalt und wird langfristig gesichert aus anderen Regionen bezogen. Als Netzbetreiber werden wir diesen Umstellungsprozess für unsere Region umsetzen.
Auf dieser Seite haben wir für Sie als Kundin oder Kunde der Stadtwerke Verl zusammengestellt, was die Ergasumstellung für Sie konkret bedeutet.
So verläuft die Umstellung
Aufgrund des höheren Energiegehalts und Brennwerts von H-Gas müssen sämtliche Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie im Versorgungsgebiet an die neue Gasqualität angepasst werden. Diese Anpassung ist unerlässlich, um eine sichere Nutzung von Geräten wie Heizungen, Gasherden und -thermen zu gewährleisten. Hierbei werden an allen Brennern der Gasgeräte die Gasdüsen ausgetauscht. Dies übernehmen von uns beauftragte Fachfirmen, die mindestens zweimal zu Ihnen nach Hause kommen müssen.

1. Besuch: die Geräteerhebung
Anfangs wird ein von uns beauftragter Techniker ermitteln, welche Geräte Sie zu Hause verwenden, und den genauen Bedarf für die Umrüstung erfassen. Dadurch gewährleisten wir, dass bei der Anpassung der Geräte alle erforderlichen neuen Komponenten und Werkzeuge vorhanden sind und die Umstellung reibungslos erfolgen kann.
2. Besuch: die Geräteanpassung
Der Monteur führt die technische Anpassung Ihrer Geräte an die energiereichere H-Gasqualität durch. Dies beinhaltet beispielsweise den Austausch von Düsen und anderen Komponenten oder die Anpassung Ihres Brenners an das neue H-Gas. Dies wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht. Wir werden den genauen Termin für die Anpassung rechtzeitig schriftlich ankündigen.
3. Besuch: die Qualitätssicherung
Die Überprüfung der Geräteerfassung und -anpassung erfolgt durch unabhängige Stichproben: Dafür setzen wir bei zehn Prozent unserer Kunden und Kundinnen einen dritten Besuch an. Diese gezielten Qualitätskontrollen sind gemäß des technischen Regelwerks der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) verpflichtend. Auch diesen Termin teilen wir Ihnen im Voraus schriftlich mit.
Erklärvideo zur Gasumstellung
Wann starten wir?
Angesichts der bevorstehenden Umstellung von etwa fünf Millionen weiteren Haushalten, Betrieben und der Industrie in Deutschland auf H-Gas ist eine präzise Planung entscheidend für einen reibungslosen Ablauf. Deshalb sind wir, die Gemeindewerke Steinhagen, in engem Kontakt mit den Übertragungsnetzbetreibern. Diese planen gemeinsam mit der Bundesnetzagentur die Termine für die Erdgasumstellung im übergeordneten Netzentwicklungsplan. Aktuell ist die Erhebung der Geräte von Februar bis September 2025 geplant. Der Umschalttermin, an dem Ihr Wohnort von L- Auf H-Gas umgestellt wird, ist der 22.09.2026. Die Geräteanpassung erfolgt je nach Gerät vor oder nach diesem Termin im Zeitraum von Mai bis Dezember 2026.
Kostenzuschüsse
In der Regel sind Ihre Gasgeräte problemlos auf das H-Gas anpassbar. Möchten Sie jedoch lieber ein neues Gerät vor der Anpassung installieren, stimmen Sie dies bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Sie zu geeigneten Geräte beraten, die nicht mehr angepasst werden müssen. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie dabei Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € gemäß § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes für solche Geräte. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In seltenen Fällen kommt es vor, dass ihr Gasgerät technisch nicht an das neue H-Gas angepasst werden kann (Nichtanpassbarkeit des Altgeräts). Dies tritt beispielsweise ein, wenn das Gerät starke technische Mängel hat und nicht weiter betrieben werden darf oder es in Deutschland nicht zugelassen ist. Sollten wir einen solchen Fall bei der Bestandsaufnahme Ihrer Geräte feststellen, informieren wir Sie darüber gesondert. Dann müssen Sie sich um die Anschaffung eines neuen Geräts kümmern. Unter bestimmten Umständen steht Ihnen dabei eine zusätzliche Kostenerstattung von bis zu 500 € gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung zu.
Kostenerstattung nach § 19a Absatz 3 EnWG
Damit Sie einen Zuschuss gemäß § 19a Absatz 3 EnWG erhalten können, muss das neue Gerät nach Erhalt des Erstinfoanschreibens installiert sein, jedoch vor dem Schalttermin.
Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden.
Zudem ist entscheidend, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Geräts in jedem Fall vor der geplanten Anpassung Ihres Altgeräts stattfinden. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab schriftlich bestätigen, dass das auszutauschende Altgerät ordnungsgemäß verwendet wird und in Deutschland zugelassen ist.
Ein Formular zum Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt.:
Bitte senden Sie den unterzeichneten Antrag an mru@sw-verl.de.
Bitte kontaktieren Sie uns in solchen Situationen. Wir beraten Sie gern zu den weiteren Schritten.
Kostenerstattung gemäß § 1 Absatz 1
Für eine Kostenerstattung gemäß § 1 Absatz 1 der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) muss ihr altes Gasgerät grundsätzlich ein Heizgerät für den häuslichen Gebrauch oder einen vergleichbaren Zweck sein. Je nach Alter Ihres ausgetauschten Altgeräts (berechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie zusätzlich folgende Ansprüche auf Kostenerstattung:
- 500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
- 250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
- 100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
Alle Voraussetzungen gemäß § 19a Absatz 3 EnWG müssen weiterhin erfüllt sein. Es können keine weiteren Kosten erstattet werden.
Ein Formular für den Antrag auf Kostenerstattung haben wir hier für Sie hinterlegt:
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an mru@sw-verl.de.
Kontakt zur Erdgasumstellung
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