TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL STADTWERK VERL GMBH

Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für Gewinnspiele der Stadtwerk Verl GmbH

Die Teilnahme an Gewinnspielen und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.
1. Teilnahme

1.1 Die Teilnahme an Gewinnspielen ist erst ab 18 Jahren möglich. Sofern davon abweichend Minderjährigen die Teilnahme ausdrücklich gestattet ist, bedürfen diese der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.

1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von der Stadtwerk Verl GmbH sowie alle unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie deren Angehörige und alle Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Das Stadtwerk Verl behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich ist.

1.3 Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS und/oder online. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, es sei denn, das Gewinnspiel erlaubt ausdrücklich die Teilnahme aus dem Ausland.

1.4 Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen und die Angaben müssen vollständig sein.

2. Durchführung und Abwicklung

2.1 Die Gewinner werden per Losentscheid aus allen Teilnehmern bzw. bei einer Gewinnspielfrage aus allen Teilnehmern mit der richtigen Lösung ermittelt. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn bzw. die Einsendung nur einer Lösung je Gewinnspiel möglich.

2.2 Die Gewinner werden vom Stadtwerk schriftlich und/oder telefonisch bzw. per E-Mail oder privater Nachricht bei Facebook benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach seiner Gewinnbenachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Stadtwerk.

2.3 Eine Zusendung des Gewinns erfolgt ausschließlich an Adressen in der Bundesrepublik Deutschland und auf dem Postweg.

2.4 Geldgewinne werden dem Gewinner auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung überwiesen. Mit der Überweisung auf das benannte Konto wird das Stadtwerk von der Zahlungsverpflichtung bezüglich des Gewinns frei. Für den Fall, dass die angegebenen persönlichen Daten oder die angegebene Bankverbindung des Kunden fehlerhaft sind oder eine Überweisung des Geldgewinns aus anderen, nicht vom Stadtwerk zu vertretenden Umständen nicht erfolgen kann, bestehen keine Ansprüche gegen dem Stadtwerk.

2.7 Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen.

2.8 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht.

2.9 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

3. Datenschutz

3.1 Die Stadtwerk Verl GmbH, Paderborner Str. 28, 33415 Verl, ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten. Das Stadtwerk hat einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der unter der oben genannten Adresse oder unter datenschutz@sw-verl.de erreichbar ist.

3.2 Das Stadtwerk wird personenbezogene Daten als Veranstalter von Gewinnspielen verarbeiten und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach HGB und AO) speichern, soweit dies zur Begründung des Rechtsverhältnisses mit dem Teilnehmer sowie zur anschließenden Durchführung und Abwicklung des Gewinnspieles erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden personenbezogenen Daten: Abhängig vom Gewinnspiel die postalische Anschrift und/oder die E-Mail-Adresse des Teilnehmers zum Zweck der Gewinnbenachrichtigung und/oder Auslieferung bzw. Bereitstellung des Gewinns sowie dessen Telefonnummer, um eine Gewinnbenachrichtigung im Falle versehentlich fehlerhafter Dateneingaben soweit als möglich sicherstellen zu können sowie das Geburtsdatum zum Zweck der Altersprüfung. Die Daten werden, abhängig vom Gewinnspiel, ggf. an Dienstleister, die im Auftrag vom Stadtwerk Leistungen erbringen (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DS-GVO) übermittelt. Sofern sich ein Stadtwerk Dienstleister in einem Drittland befindet, wird durch geeignete Maßnahmen (insbesondere Verwendung von EU-Standardvertragsklauseln) gewährleistet, dass die Rechte des Teilnehmers als betroffene Person gewahrt sind.

3.3 Für den Fall, dass die Auslieferung bzw. Bereitstellung bestimmter Preise über Fachhändler, Reiseveranstalter oder sonstige Dritte (z.B. Ticket – Anbieter) abgewickelt wird (Kooperationspartner vom Stadtwerk), übermittelt das Stadtwerk im erforderlichen Umfang die Kontaktdaten des Gewinners an den jeweiligen Kooperationspartner, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten und/oder die Gewinne ausliefern bzw. bereitstellen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO).

3.4 Der Teilnehmer hat das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von ihm beim Stadtwerk gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DS-GVO). Der Teilnehmer hat außerdem das Recht, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16-18 DS-GVO) sowie das Recht, betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO). Einer Datenverarbeitung, die zur Wahrung berechtigter Interessen vom Stadtwerk oder eines Dritten erforderlich ist oder die zum Zweck der Direktwerbung erfolgt, kann der Teilnehmer jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Entsprechende Anfragen kann der Teilnehmer an die oben genannte Adresse oder an datenschutz@sw-verl.de richten. Ist der Teilnehmer der Ansicht, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch das Stadtwerk einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, kann er sich auch an eine Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedsstaat seines Aufenthaltsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenden.

3.5 Weitere Informationen zum Datenschutz beim Stadtwerk finden sich in der jeweils aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Webseite unter www.sw-verl.de.

4. Haftung

4.1 Das Stadtwerk wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

4.2 Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

4.3 Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

4.4 Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Sonstiges

5.1 Bezüglich der Zuerkennung des Gewinns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

5.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

5.3 Das Stadtwerk behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ändern, wenn die Änderung erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen vom Stadtwerk für den Teilnehmer zumutbar ist. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der vom Stadtwerk gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Das Stadtwerk weist den Kunden in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin. Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt das Stadtwerk nicht teil. Stand : 05/ 2018 Version: 1/2018

Direktkontakt

Tel.:05246 50306-444
Fax:05246 50306-499
WhatsApp:0151 65477867

Auf einen Blick

  • Gründungsjahr: 2013
  • Geschäftsführer:
    Stefan Lütgemeier &
    Dennis Banze
  • ca. 3.350 Strom- und Gaskunden
    (Stand Juni 2021)
  • ca. 5.250 Wasserkunden
    (Stand Juni 2021)
  • ca. 300 Fernwärmekunden
    (Stand Juni 2021)
  • Versorgungsangebot:
    Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser
  • Lokales Engagement vor Ort

10 Jahre Stadtwerk Verl

10 Jahre 100 Gewinne

Jubiläumsgewinnspiel

Bis zum 30.09.2023 mitmachen und richtig absahnen!

Tel.:05246 50306-444
Fax:05246 50306-499
WhatsApp:0151 65477867

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.:08:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.:14:00 - 17:00 Uhr