FAQ Erdgasumstellung
Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten. In unserem FAQ-Bereich finden Sie kompakte und verständliche Informationen zu den häufigsten Anliegen. So erhalten Sie schnell Klarheit – jederzeit und ohne Umwege.
Allgemeine Infos
Worin liegt der Unterschied zwischen L- und H-Gas
In Deutschland werden die zwei Gasarten L-Gas und H-Gas verwendet. Der Unterschied zwischen beiden liegt in ihrer chemischen Zusammensetzung und dem Energiegehalt. L-Gas steht für „low“, während H-Gas für „high“ steht. H-Gas hat mit ca. 11,5 kWh/m³ im Vergleich zu L-Gas mit 10 kWh/m³ einen höheren Brennwert.
Was wird umgestellt und warum ist das nötig?
Bisher bezogen Erdgaskunden in Deutschland entweder L-Gas oder H-Gas. Die Stadtwerk Verl GmbH lieferte hauptsächlich L-Gas, das vor allem aus den Niederlanden stammt. Doch da diese Quellen bald versiegen werden, ist eine Umstellung auf H-Gas unvermeidlich. Der Unterschied der Gasarten liegt in ihrer Zusammensetzung und ihrem Brennwert. Daher müssen Gasgeräte in Haushalten und Industrieanlagen angepasst werden, um weiterhin zuverlässig zu funktionieren.
Wann ist die Gasumstellumg im Versorgungsgebiet der Stadtwerk Verl GmbH geplant?
Das Projekt ist in mehrere Phasen unterteilt. Im ersten Quartal 2025 ist die Erfassung der Gasgeräte geplant. Darauf folgt im Jahr 2026 die Umstellung auf H-Gas sowie die dazugehörige Qualitätssicherung. Das gesamte Projekt wird Ende 2026 abgeschlossen sein.
Ist nur das Netzgebiet der Stadtwerk Verl GmbH von der Umstellung betroffen?
Nein, das Netzgebiet der Stadtwerk Verl GmbH ist nicht die einzige betroffene Region. Aktuell werden ca. 23 % aller deutschen Haushalte sowie Teile der regionalen Industrie mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. All diese sind von der Umstellung betroffen, voraussichtlich etwa 4,5 Gaskunden deutschlandweit. Die Umstellung wird nicht in allen Netzgebieten gleichzeitig vorgenommen, sondern unterteilt und schrittweise vorgenommen. Dies folgt einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern vereinbartem Plan. Die betroffenen Gebiete sind vor allem in Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfale, die Region Mittelhessen sowie Teile von Sachsen-Anhalt.
Geräte
Warum ist die Anpassung jedes Gasgeräts erforderlich?
Die meisten Gasgeräte sind aus technischen Gründen speziell für die Gasart eingestellt, die sie verwenden. Dies gewährleistet einen sicheren und effizienten Betrieb. Wenn sich die Gasart ändert, muss auch das Gerät entsprechend angepasst werden. Andernfalls besteht die Gefahr von Beschädigungen oder Zerstörungen des Geräts sowie potenziellen Risiken für den Betriebsort oder den Betreiber. Es gibt zwar einige Geräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können, wie beispielsweise adaptive Gasthermen, die sich automatisch anpassen können. Diese sind jedoch die Ausnahme. Falls ein solches Gerät im Haushalt vorhanden ist, wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der notwendigen Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren.
Ist es möglich, jedes Gerät anzupassen?
In den meisten Fällen ist eine Anpassung der Geräte möglich. Die beauftragten Fachfirmen treffen diese Beurteilung anhand der geltenden technischen Vorschriften. Falls eine Anpassung nicht durchführbar ist, wird der Kunde separat informiert, und das weitere Vorgehen wird in Absprache mit ihm festgelegt. In der Regel tritt dies bei sehr alten Gasgeräten auf.
Ist es möglich, die Anpassung eines Geräts abzulehnen?
Nein, es ist nicht möglich. Wenn ein Betreiber sich weigert, Gasgeräte anpassen zu lassen, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den gesamten Gasanschluss zu sperren. Ein Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen kann Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Geräts bis hin zur Gefährdung des Betriebsorts oder des Betreibers verursachen.
Was ist die Vorgehensweise, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?
Nach Abschluss der durchgeführten Erhebung wird dem Kunden eine Benachrichtigung über seine Geräte zugesandt. Im Falle, dass ein Geräteaustausch erforderlich ist, wird dieser vom Anlagenbetreiber selbst durchgeführt.
Kosten
Was sind die finanziellen Auswirkungen für den Kunden?
Sofern das Gerät anpassungsfähig ist und keine Wartungsmängel aufweist, entstehen dem Kunden keine direkten Kosten. Die Kosten für die Erhebung, Anpassung und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen werden vom Netzbetreiber übernommen und später deutschlandweit auf alle Gaskunden umgelegt. Diese Kosten sind daher in den Netzentgelten enthalten.
Wer trägt die Kosten für die Erhebung und Anpassung?
Die Kosten für die Organisation und Durchführung der Umstellung werden vom örtlichen Netzbetreiber übernommen. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung von L- auf H-Gas werden gemäß den Bestimmungen des § 19a EnWG bundesweit auf alle betroffenen Gaskunden umgelegt.
Wird sich der Preis für das „neue“ Gas erhöhen?
Normalerweise bleibt der Energiebezug preislich stabil, da die Abrechnung pro Kilowattstunde erfolgt. Das „neue“ Gas hat einen höheren Brennwert, sodass mit weniger Volumen mehr Kilowattstunden geliefert werden. Dadurch werden weniger Kubikmeter auf dem Gaszähler angezeigt. Die Verbrauchsmengen, die in Kilowattstunden abgerechnet werden, werden sich daher nicht signifikant ändern.
Ablauf
Wie erkenne ich legitimierte Personen?
Alle von der Stadtwerk Verl GmbH beauftragten Unternehmen sind mit entsprechenden Legitimationsnachweisen ausgestattet. Die Monteure können sich mit einem Lichtbildausweis der Stadtwerk Verl GmbH identifizieren. Zusätzlich erhalten Sie vor jedem Termin ein Terminankündigungsschreiben mit einem individuellen Zugangscode, der nur Ihnen und dem Monteur bekannt ist. Unsere Monteure werden sich unaufgefordert bei Ihnen ausweisen. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, bitten wir Sie dringend, unsere Hotline anzurufen, bevor Sie die Person in Ihre Wohnung oder Ihr Haus lassen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 05246 50306-476.
Erfolgt eine vorherige Ankündigung des Besuchs durch die ausführenden Personen?
Wir informieren Sie vor Beginn der Erhebung oder Anpassung über den Zeitraum durch ein allgemeines Informationsschreiben. Darüber hinaus erhalten Sie rechtzeitig und unaufgefordert eine schriftliche Terminankündigung von uns.
Wie viele Besuche sind erforderlich?
Im Rahmen der Gasumstellung sind in der Regel zwei Besuche durch einen von uns beauftragten Monteur notwendig. Beim ersten Besuch wird eine Erhebung durchgeführt, bei der alle im Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden, um ihre technischen Daten zu erfassen. Beim zweiten Besuch erfolgt die Anpassung der Geräte an die zukünftige Gasart. In einigen Fällen kann eine zusätzliche Nachkontrolle einzelner Geräte einen weiteren Besuch erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient dazu, alle durchgeführten Arbeiten zu überprüfen.
Was geschieht, wenn ich den Zugang verweigere?
Ohne die Erhebung und technische Anpassung können Gasgeräte, die bisher mit L-Gas betrieben wurden, nicht sicher auf H-Gas umgestellt werden. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr von Explosionen oder Kohlenmonoxidvergiftungen. Falls bis zum geplanten Schalttermin Ihre Gasgeräte nicht angepasst werden konnten, müssen wir aus Sicherheitsgründen Ihren Gasanschluss sperren.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Kooperation, damit wir die Gasumstellung reibungslos durchführen können und Sie Ihre Gasgeräte auch zukünftig sicher betreiben können.
Was beinhaltet die „Erhebung“ der Geräte?
Die Erhebung umfasst die Erfassung aller relevanten Eigenschaften der Gasgeräte, um eine optimale Planung und Vorbereitung für die spätere Anpassung zu gewährleisten. Während der Erhebung wird die Funktion der Gasgeräte in keiner Weise beeinträchtigt.
Wie viel Zeit nimmt die Erhebung in Anspruch?
Die Erhebung eines einzelnen Geräts dauert in der Regel etwa 30 bis 45 Minuten.
Was beinhaltet die „Anpassung“ der Geräte?
Während der Anpassung werden die Geräte für die neue Gasart umgerüstet. Dies beinhaltet in den meisten Fällen den Austausch einer oder mehrerer Düsen im Gerät sowie die anschließende Einstellung des Brenners. Der Umfang der Anpassungsarbeiten variiert je nach Gerätetyp. Zum Beispiel hat die Art des Geräts einen Einfluss auf die Anzahl der zu ersetzenden Düsen und die einzustellenden Regelarmaturen.
Wie viel Zeit nimmt die Anpassung in Anspruch?
In der Regel dauert die Anpassung eines Geräts weniger als eine Stunde. In einigen Ausnahmefällen kann die Anpassung je nach Gerätetyp jedoch etwas länger dauern.
Gesetzliche Vorgaben
Warum benötigen wir Zugang zu Ihrer Wohnung?
In den kommenden Jahren wird die Erdgasversorgung im Netzgebiet der Gemeindewerke Steinhagen GmbH von L-Gas auf H-Gas umgestellt. Um sicherzustellen, dass Ihre Gasgeräte nach der Umstellung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben werden können, müssen wir zunächst die Daten aller Gasgeräte in Ihrem Haushalt oder Betrieb erfassen (Erhebung). Anschließend erfolgt die technische Anpassung. Dies ist nur mit Ihrer Unterstützung möglich. Daher bitten wir um Zugang zu Ihren Räumlichkeiten.
Muss ich den Monteur in meine Wohnung lassen?
Ja, bitte! Unser Monteur benötigt unbedingt Zugang zu Ihrer Wohnung, um die Erhebung und Anpassung durchzuführen. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers bzw. seiner Beauftragten ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):
„Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.“
Welche Informationen meiner Gasgeräte werden erfasst?
Bei der Erfassung der Gerätedaten (Erhebung) werden verschiedene Informationen benötigt, darunter:
- Angaben zum Hersteller, Gerätetyp, Baujahr, Leistung und ähnliches
- Fotos des Typenschilds sowie des Geräts selbst (zur Dokumentation der erfassten Daten)
- Abgasmessungen im Teil- und Vollastbetrieb (zur Überprüfung der Geräteeinstellungen)
Optional können Sie uns auch Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, um Sie bei zeitkritischen Terminen (Anpassung) besser erreichen zu können (freiwillige Angaben).
Welche weiteren allgemeinen Bedingungen gelten?
Den Link zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck, kurz Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), finden Sie auf der Website zur NDAV.
Die aktuelle Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) finden Sie unter auf der Website der bdew mit der Kooperationsvereinbarung Gas.
Service
Was soll ich tun, wenn ein Gerät nach einem Besuch nicht mehr funktioniert oder nicht ordnungsgemäß läuft?
In solchen Fällen bitten wir Sie, sich mit den Mitarbeitern unseres Erdgasbüros in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 05246 50306-476.