Nur das Wasser zählt!

Wie genau funktioniert ein Wasserzähler?
Jährlich baut VGW viele Wasserzähler ein. Bloß, wie funktionieren Wasserzähler überhaupt genau. Erfahren Sie hier mehr!

Gut zu wissen: Fakten über Was­ser­zähler

In jedem Haus gibt es einen oder sogar mehrere Wasserzähler. Sie zeigen an, wie viel Wasser in Kubikmetern (m³) durch die Leitung geflossen ist. In Deutschland gibt es geschätzt rund 45 Mio. zugelassene und geeichte Wasserzähler. Wichtig ist, einen Wasserzähler auszuwählen, der zum Wasserverbrauch passt.

Es gibt mehrere Arten von Wasserzählern: Flügelradzähler, Ringkolkenzähler, Woltmannzähler und Verbundzähler.

Für Sie interessant sind die Flügelradwasserzähler. Sie werden in Ein- und Mehrfamilienhäusern eingebaut und sind für Nenndurchflüsse bis 15 m³ pro Stunde konzipiert.

Der Wasserversorger ist verantwortlich für den Wasserzähler. Wir tragen alle Kosten für den Einbau und den Austausch, sollte Ihr Gerät einmal defekt sein. Damit ist der Hausanschluss mit Zähler, Absperreinrichtungen und Verschraubungen Eigentum des Wasserversorgers. Für alle Installationen hinter dem Wasserzähler trägt der Hauseigentümer aber die Verantwortung!

Alle Wasserzähler müssen laut Eichgesetz zugelassen und amtlich geeicht sein. Die Eichung eines Wasserzählers (Kaltwasser) ist sechs Jahre lang gültig. Die Eichung kann mit einem Stichprobenverfahren mehrmals um jeweils drei Jahre verlängert werden. So kann der Verschleiß nicht zu Fehlmessungen führen. Und wir als Ihr Wasserversorger können sicherstellen, dass die Messergebnisse immer innerhalb der gesetzlich erlaubten Abweichungen liegen.

Bauen wir einen Wasserzähler aus, zum Beispiel weil er defekt oder die Eichung nicht mehr gültig ist, dann landet das „gute Stück“ nicht etwa auf dem Müll. Stattdessen geht es für den Wasserzähler zurück – in die Zählerwerkstatt. Dort wird er in seine Einzelteile zerlegt. Defekte und verschlissene Teile werden ausgemustert. Teile, die noch funktionstüchtig sind, werden gesäubert und gesammelt. Sie kommen wieder zum Einsatz – wenn unsere Spezialisten neue Zähler zusammenbauen. Dabei wird ganz besonders auf die Hygiene geachtet.

Grundsätzlich werden so nicht nur Kosten gespart, sondern auch die Umwelt geschont!

NEUES EICHRECHT SEIT DEM 1. JANUAR 2015

Zum 1. Januar 2015 wurde das Mess- und Eich­gesetz ge­ändert. Einige Ände­rungen be­treffen die Ver­wendung von Mess­werten.

Messwerte werden ins­be­sondere dort ver­wendet, wo eine Ab­rechnung erfolgt, also auch beim Wasser.

Daher ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: Jeder Mess­wer­te­ver­wender un­terliegt nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eich­gesetz einer Kon­troll­pflicht. Er hat sich im Rahmen seiner Mög­lich­keiten zu ver­ge­wissern, dass das Messgerät die ge­setz­lichen An­for­de­rungen einhält und sich vom Mess­ge­rä­te­ver­wender be­stätigen zu lassen, dass er seine Ver­pflich­tungen erfüllt.

Die von uns ein­ge­setzten Mess­geräte er­füllen die ge­setz­lichen An­for­de­rungen und wir er­füllen die für Mess­ge­rä­te­ver­wender be­ste­henden Ver­pflich­tungen.

Die ent­spre­chende Er­klärung können Sie down­loaden!

Auf einen Blick

  • Gründungsjahr: 2013
  • Geschäftsführer:
    Stefan Lütgemeier &
    Dennis Banze
  • ca. 3.350 Strom- und Gaskunden
    (Stand Juni 2021)
  • ca. 5.250 Wasserkunden
    (Stand Juni 2021)
  • ca. 300 Fernwärmekunden
    (Stand Juni 2021)
  • Versorgungsangebot:
    Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser
  • Lokales Engagement vor Ort
Tel.:05246 50306-444
Fax:05246 50306-499
WhatsApp:0151 65477867

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.:08:30 - 12:30 Uhr
Mo. - Do.:14:00 - 17:00 Uhr