Strom- und Gaspreisanpassung zum 01.01.2023 + Entlastungspakete Erdgas + Strom

Aufgrund der weiterhin sehr hohen Beschaffungskosten und der starken Steigung der Netznutzungsgebühren passt die Stadtwerk Verl GmbH die Gas- und Strompreise zum 01.01.2023 an.

Gaspreise ab dem 01.01.2023:

Bei einem Verbrauch von bis zu 15.000 kWh/Jahr:

  • Arbeitspreis: 14,98 ct/kWh
  • Gasspeicherumlage: 0,063 ct/kWh
  • CO2-Preis: 0,589 ct/kWh
  • Grundpreis: 77,04 €/Jahr

Bei einem Verbrauch zwischen 15.001 – 50.000 kWh/Jahr:

  • Arbeitspreis: 14,53 ct/kWh
  • Gasspeicherumlage: 0,063 ct/kWh
  • CO2-Preis: 0,589 ct/kWh
  • Grundpreis: 144,45 €/Jahr

Bei einem Verbrauch ab 50.001 kWh/Jahr:

  • Arbeitspreis: 14,82 ct/kWh
  • Gasspeicherumlage: 0,063 ct/kWh
  • CO2-Preis: 0,589 ct/kWh
  • Grundpreis: 77,04 €/Jahr

Strompreise ab dem 01.01.2023:

Haushaltsstromtarif:

  • Arbeitspreis: 35,70 ct/kWh
  • Grundpreis: 160,65 €/Jahr

Gewerbestrom bis 10.000 kWh/Jahr:

  • Arbeitspreis: 35,11 ct/kWh
  • Grundpreis: 160,65 €/Jahr

Gewerbestrom ab 10.000 kWh/Jahr:

  • Arbeitspreis: 32,73 ct/kWh
  • Grundpreis: 268,80 €/Jahr

Wärmepumpenstrom bis 15.000 kWh/jahr:

  • Arbeitspreis: 26,18 ct/kWh
  • Grundpreis: 99,50 €/Jahr

Wärmepumpenstrom ab 15.000 kWh/Jahr:

  • Arbeitspreis: 26,78 ct/kWh
  • Grundpreis: 0,00 €/Jahr

Die Bundesregierung hat im Rahmen Ihres Entlastungspaketes für die Bevölkerung bereits eine Gaspreis- und Strompreisbremse, sowie eine Soforthilfe in Aussicht gestellt.

Gaspreisbremse (Entwurf):

  • Zeitraum: Ab dem 01.02. oder 01.03.2023
  • Grundkontingent: 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauches
  • Höhe Bruttopreis (Max.): 12,00 ct/kWh

Informationen zur Soforthilfe (Gas)

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe können auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kunden mit Leistungsmessung) erhalten. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher, wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen, entlastet. Hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sofort-hilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen: der Preis für Haushaltskunden soll auf 12 Ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Gas und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden.

Der Stadtwerk Verl GmbH ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit ihrer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Wir können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen: die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld, denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben.

Diese Umstellungen wird die Stadtwerk Verl GmbH vornehmen. Sie benötigt für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.

Wie berechnet sich die Entlastung: Hier anklicken

Strompreisbremse (Entwurf):

  • Zeitraum: ab dem 01.01.2023
  • Grundkontingent: 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauches
  • Höhe Bruttopreis (max.): 40,00 ct/kWh

Ihr Stadtwerk Verl Team

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Auf einen Blick

  • Gründungsjahr: 2013
  • Geschäftsführer:
    Stefan Lütgemeier &
    Dennis Banze
  • ca. 3.350 Strom- und Gaskunden
    (Stand Juni 2021)
  • ca. 5.250 Wasserkunden
    (Stand Juni 2021)
  • ca. 300 Fernwärmekunden
    (Stand Juni 2021)
  • Versorgungsangebot:
    Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser
  • Lokales Engagement vor Ort

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